Als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin besitze ich eine Approbation mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie und bin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin eingetragen. Aufgrund der begrenzten Vergabe von Kassenzulassungen durch die Kassenärztliche Vereinigung verfüge ich über keinen Kassensitz. Es handelt sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis.
Privatversicherte können, je nach gewähltem Tarif, die Kosten ihrer Krankenkasse einreichen.
Die Beihilfe erstattet in der Regel die Kosten für Psychotherapie, sofern nach den ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt wird. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Gesetzlich Versicherte haben in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit eine Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren durch ihre Krankenkasse zu erhalten. (Siehe Punkt Kostenerstattungsverfahren)
Ich biete Ihnen meine Unterstützung bei diesem Antragsverfahren an und berate Sie auch im Vorfeld hierüber.
Mit Selbstzahlern schließe ich einen Behandlungs- und Honorarvertrag auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
KJHG-Therapie: Hierbei findet die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt statt (§ 27 und § 35a KJHG). Über das genaue Verfahren informiere ich Sie gern.
Für ein einmaliges Erst- bzw. Beratungsgespräch erhebe ich ein
Honorar von 50,--€ auf der Grundlage der GOP.
Eine notwendige Behandlung sollte nicht am Geld scheitern. Bitte sprechen Sie mich an, um eine gemeinsame Lösung zu finden.