Erstgespräch und 5 weitere probatorische Sitzungen:
Die meisten Jugendlichen kommen gemeinsam mit einem Elternteil. In den ersten Minuten des Erstgesprächs habt ihr gemeinsam die Möglichkeit kurz zu umreißen, um welche Probleme es geht. Im Anschluss verlassen deine Eltern den Raum und du kannst in Ruhe erzählen, was dich belastet und stört. Ich stehe unter Schweigepflicht, auch deinen Eltern gegenüber. Das bedeutet, dass ich ihnen nichts erzählen darf, was du nicht ausdrücklich erlaubst.
Am Ende des Gespräches beantworte ich euch Fragen zu einer möglichen Behandlung, zu entstehenden Kosten und ggf. Kostenübernahmemöglichkeiten.
Die nachfolgenden 5 Sitzungen, dienen der Diagnosestellung und der Entwicklung eines individuellen Behandlungsplans. Gemeinsam mit deinen Eltern entscheiden wir, ob Psychotherapie zu diesem Zeitpunkt die geeignete Maßnahme ist und du zu mir zur therapeutische Behandlung kommen möchtest.
Psychotherapie ist immer eine von der privaten Krankenkasse genehmigungspflichtige medizinische Maßnahme. Bei Kostenzusage kann die Therapie sofort beginnen.
Bei Selbstzahlern wird ein Therapievertrag mit Festlegung meines Honorars auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geschlossen.